Die Antwort ist relativ kurz – Ja das geht. Die Regel ist es zwar nicht, doch vor allem, wenn die Mutter selbst eine Weiterbildung auch wünscht, steht dem nichts im Wege, zumal sich auch die Bildungsangebote an die Bedürfnisse von Mutter und Kind anpassen lassen.
Mutterschutz bedeutet eine längere Auszeit
Der Mutterschutz bedeutet in jedem Fall eine längere Auszeit im Beruf. Vom Gesetzgeber wurde sie eingeführt, um Gesundheit und Leben von Mutter und Kind zu schützen. Außerdem genießen Mütter es, sich für die letzten Wochen vor der Geburt auf den Neuankömmling vorzubereiten und noch etwas Zeit für sich zu haben, selbst wenn diese Zeit aufgrund der körperlichen Beanspruchung beschwerlich sein kann.
Von der Geburt gilt es sich zu erholen. Der Geburtsvorgang an sich, ist bald vergessen, doch Schwangerschaft, Geburt und Stillen bedeuten eine Achterbahnfahrt der Hormone und damit verbunden stark schwankende Gefühle. Damit muss eine Mutter erst einmal fertig werden. Abgesehen davon benötigt das Neugeborene Pflege und beansprucht die Mutter naturbedingt mehr als den Vater.
Im kürzesten Fall beträgt die Auszeit vom Beruf vierzehn Wochen. Je nach Beruf, kann sich dies anfühlen wie ein Jahr oder mehr. Die berufliche Auszeit bedeutet für Mütter, dass sie technische Entwicklungen im Beruf verpassen und der Einstieg nach dem Mutterschutz schwer wird. Dies lässt sich durch eine gezielte Weiterbildung in der Mutterschutzzeit zumindest abmildern. Schließt an den Mutterschutz auch noch die Erziehungszeit an, macht sich die Auszeit noch stärker bemerkbar.
Gründe für einen Weiterbildungsbedarf während des Mutterschutzes
Ein guter Grund für eine Weiterbildung auch während des Mutterschutzes ist natürlich das Beenden begonnener Weiterbildungen. Wer bereits seit Monaten sein Fachwirtstudium absolviert, möchte dies natürlich auch gern beenden und wird dies ggf. auch in der Mutterschutzzeit tun.
Inwieweit sich ein Weiterbildungsbedarf während des Mutterschutzes ergibt, hängt natürlich auch von der Branche ab, in der gearbeitet wird. Es gibt Berufe, in denen Lizenzen regelmäßig erneuert werden müssen, um bestimmte Tätigkeiten ausüben zu dürfen. Wird dies unterbrochen, kann es bedeuten, dass nach dem Ende des Mutterschutzes längere Kurse nötig werden, weil statt eines Auffrischungskurses der Neuerwerb der Lizenz ansteht. Abgesehen von der Zeit, ist dies meist auch mit höheren Kosten verbunden.
Selbstverständlich lassen sich auch eigene Weiterbildungswünsche der Mutter in der Mutterschutzzeit realisieren. Diese zum Teil sogar noch leichter, als betriebliche Fortbildungen. Private Fortbildungen unterliegen nicht dem Arbeitsrecht und außer der eigenen Teilnahmefähigkeit sind hier keine besonderen Voraussetzungen zu schaffen. Bei betrieblichen Weiterbildungen ist dies anders.
Betriebliche Weiterbildung – was gibt es zu beachten?
Zuerst muss der Zeitpunkt der Weiterbildung in den Fokus gestellt werden. Es ist nämlich ein bedeutender Unterschied, ob die Fortbildung vor oder nach der Entbindung stattfinden soll. Vor der Entbindung hat die Frau das Recht, freigestellt zu werden, muss dies aber nicht zwingend in Anspruch nehmen. Entsprechend kann sie, wenn es sie es wünscht und sich in der Lage fühlt, sogar in den sechs Wochen vor der Geburt noch regulär arbeiten oder zumindest stundenweise ihrem Job nachgehen. Für Weiterbildungen gilt, dass sie sich mit einem Arzt absprechen soll, ob es Risiken für Mutter und Kind gibt. Die Entscheidung ob sie teilnimmt, trifft sie in der Regel allein. Es gibt einige Ausnahmen, wenn es beispielsweise um für Schwangere verbotene Tätigkeiten geht (Umgang mit Chemikalien, Strahlen o.ä.).
Nach der Entbindung waren im Mutterschutz bis 2014 jegliche betrieblichen Fortbildungen komplett verboten. Gekippt wurde dieses Verbot durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Seitdem gilt, dass selbst kurz nach der Geburt die Teilnahme an Fortbildungen möglich ist. Zu verdanken haben die Mütter dies einer italienischen Polizistin, die sich aufgrund des Urteils die Teilnahme an einen Kommissarseminars erkämpft hat.
Auch für Weiterbildungen nach der Geburt sollte das Gespräch mit dem Arzt gesucht und auf dessen Rat gehört werden.
Außerdem ist es zu empfehlen, im Vorfeld zu klären, ob bei einer Teilnahme auf eigene Verantwortung und ggf. gegen ärztlichen Rat, der Versicherungsschutz gewährleistet ist.
Teilnahme erfordert Organisationstalent
Die Teilnahme an einer Weiterbildung, vor allem kurz nach der Geburt erfordert einiges an Organisationstalent. Denn selbst wenn sich Großeltern, Paten oder Freunde in der Regel darum reißen, Zeit mit dem Kind verbringen zu dürfen, sind biologische Vorgänge im Zusammenhang mit dem Stillen ja nicht einfach zu übergeben. Entsprechend muss die Mutter im Vorfeld dafür sorgen, dass das Kind entweder mit zum Seminarort reist und sie dort Stillpausen einrichten kann oder dass sie einen Milchvorrat anlegt und das Baby daran gewöhnt, auch aus der Flasche zu trinken. Klappt das, muss sie nur dafür sorgen, dass sie sich selbst während der Weiterbildung ihren körperlichen Bedürfnissen widmen und die Milch abpumpen und im Idealfall auch entsprechend lagern kann.
Mehrtägige Fortbildungen an einem entfernteren Ort, erfordern weitaus mehr Vorbereitungen und ein professionelles Zeitmanagement. Letztendlich ist der Sinn einer Weiterbildung ja nicht nur, sie irgendwie herum zu kriegen, sondern ggf. muss gelernt werden und es sind Prüfungen abzulegen.
Aus dem Recht wird keine Pflicht
Zwingen kann der Arbeitgeber eine werdende oder frischgebackene Mutter nicht zu einer Weiterbildung. Denn aus dem Recht an Weiterbildungen teilzunehmen, wird nicht automatisch die Pflicht. Im Gegenteil, die Schwangere oder Entbundene kann darauf bestehen, bezahlt freigestellt zu werden.
Letztendlich ist eine Weiterbildung im Mutterschutz eine Ausnahmesituation. Fortbildungen, die es in großer Zahl und regelmäßig gibt, sind hiervon ohnehin kaum betroffen. Entsprechend ist die Teilnahme für die Mutter meist bedeutsamer, wie für den Arbeitgeber.
Die Karriere von Frauen kommt mit der Familiengründung oft ohnehin ins Stocken. Dass sich die Rolle der Frau auch als Mutter gewandelt hat, ist bei Unternehmen inzwischen deutlich besser angekommen. Trotzdem ist der Mutterschutz aus biologischer Sicht nicht nur sinnvoll, sondern nötig. Fazit: Es ist möglich, während des Mutterschutzes an Weiterbildungen teilzunehmen. Wer eine längere Erziehungszeit anschließen möchte und im Partner die nötige Unterstützung hat, kann die Zeit sogar sehr gut für eine Aufstiegsqualifizierung wie ein Fachwirtstudium oder einen Masterabschluss nutzen. Trotz des Rechts, auch betriebliche Fortbildungen zu besuchen, entsteht daraus nicht eine Pflicht, die der Arbeitgeber einfordern kann. Schließlich kann die Teilnahme an einer Weiterbildung auch stressfreier erfolgen, wenn Hilfen in Anspruch genommen werden, die sich um Kind oder Haushalt kümmern und auf anderer Ebene entlasten.