Auf die Vorsorgeuntersuchungen – die der Gesundheit von Mutter und Kind dienen – besteht für die schwangere Frau ein Leistungsanspruch gegen ihre Krankenkasse.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die werdende Mutter
- für diese Vorsrogeuntersuchungen von der Arbeit freizustellen,
- sofern die Vorsorgeuntersuchung nur während der Arbeitszeit
möglich ist, - wobei die schwangere Arbeitnehmerin hierdurch keinen Verdienstausfall
erleiden darf.