Unabhängig von den Beschäftigungsverboten besteht für (werdende) Mütter in der Zeit um den (errechneten) Geburtstermin ein besonderer Schutz:
Berechnung der Schutzfrist
Die Schutzfrist für die schwangere Arbeitnehmerin
- beginnt
- sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und
- endet
- acht Wochen nach der