Aufsichtsbehörden

Über die Einhaltung der Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes wachen entweder – je nach Bundesland – die Gewerbeaufsichtsämter oder die staatlichen Arbeitsschutzämter als Aufsichtsbehörden. Diese Aufsichtsbhörden sind auch zuständig für die Genehmigungen, die vor dem Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber eingeholt werden muss, falls diese Kündigung ausnahmsweise zuässig sein sollte.

In den einzelnen Bundesländern sind folgende Behörden zuständig:

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen