Schon fast da: Nur noch ein paar Wochen, dann ist das kleine, süße Schätzchen endlich da und Mama und Papa dürfen sich nach langem Warten darauf freuen, dass sie nun ein weiteres Familienmitglied begrüßen können. Die Geburt eines Kindes bringt selbstverständlich viele Freuden, aber tatsächlich auch viele Verantwortungen mit sich, auf die die Eltern sich am besten schon frühzeitig vorbereiten sollten: Nicht nur vor der Geburt, indem sie z.B. das Kinderzimmer fertig stellen oder sich um die Geburtskarten für die spätere Bekanntgabe zu kümmern. Übrigens sind hier diesbezüglich hilfreiche Informationen, die die Arbeit schon ein wenig erleichtern können.
Natürlich müssen und sollten die Eltern auch die erforderlichen finanziellen Punkte berücksichtigen und sich daher gründlich mit den Ihnen zu stehenden gesetzlichen Hilfen beschäftigen. Neben dem Elterngeld, Kindergeld und dem Kinderzuschlag, die sehr bekannt sind, gibt es in Deutschland auch eine weitere gesetzlich bestimmte Absicherung für Mütter, nämlich den sogenannten Mutterschutz. Vom Mutterschutz können nur Mütter Gebrauch machen, die als Arbeitnehmer beschäftigt sind und daher vor Problemen „geschützt“ sein müssen, falls die Mutter nach der Schwangerschaft eventuell ihre Arbeitsstelle verlieren kann. Diese gesetzlich festgelegte Absicherung ist zum Beispiel nicht gedacht für Hausfrauen oder Selbstständige und soll für Frauen, die aufgrund der Geburt ihres Babys eine Pause von der Arbeit benötigen, eine Basis für die finanzielle Absicherung sein. Laut dem Mutterschutzgesetzt (MuSchG) können nur Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, Hausangestellte, Mütter, die eine geringfügige Beschäftigung haben, sowie aber auch weibliche Auszubildende von diesem Gesetz profitieren. Demnach darf die Kindesmutter in den letzten sechs Wochen vor dem Entbindungstermin und die ersten acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden. Diesen Zeitrahmen von insgesamt vierzehn Wochen bezeichnet man als „Schutzfrist“. Im Rahmen dieses Gesetzt stehen Müttern folgende Leistungen zu: Das Mutterschaftsgeld, der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld und zu guter Letzt der Mutterschutzlohn. Es kann für den Anfang schon recht irritierend sein, aber Vorteile bringen diese Leistungen definitiv, sodass beide, also Mutter und Kind, abgesichert sind. Das sogenannte Mutterschaftsgeld wird von gesetzlichen Krankenkassen an Mütter gezahlt, wobei es nicht relevant ist zu wissen, ob diese privat- oder familienversichert ist. Für die Zahlung vom Mutterschaftsgeld ist nur entscheidend, dass die Kindesmutter mit Anspruch auf Krankengeld bei einer gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert ist, die Mutter muss ebenso, wie bereits erwähnt, in einem Arbeitsverhältnis sein. Für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes ist lediglich das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei Kalendermonate von Bedeutung. Unter dem sogenannten Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld versteht man die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld und dem Nettobetrag des Gehaltes. Für den Fall, dass die Mutter, aus welchem Grund auch immer, ein Beschäftigungsverbot vom Arbeitsgeber bekommen sollte oder sogar falls sie gekündigt wird, kann sie durch den Mutterschutzlohn finanzielle, gesetzliche Leistungen bekommen. Durch den Mutterschutzlohn bekommt die Kindesmutter nämlich mindestens ihren bisherigen Durchschnittslohn, sodass sie keine finanziellen Nachteile im Zeitraum zwischen dem Beginn des gesetzlichen Beschäftigungsverbots und dem Beginn der Schutzfrist überwinden muss. Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass solche Hilfsleistungen sehr vorteilhaft und somit auch sowohl für die Mutter als auch für das Kind sehr wichtig sind.