Unter­stüt­zung vor und nach der Geburt des Babys: Der Mut­ter­schutz – Wis­sens­wer­te Informationen

Schon fast da: Nur noch ein paar Wochen, dann ist das klei­ne, süße Schätz­chen end­lich da und Mama und Papa dür­fen sich nach lan­gem War­ten dar­auf freu­en, dass sie nun ein wei­te­res Fami­li­en­mit­glied begrü­ßen kön­nen. Die Geburt eines Kin­des bringt selbst­ver­ständ­lich vie­le Freu­den, aber tat­säch­lich auch vie­le Ver­ant­wor­tun­gen mit sich, auf die die Eltern sich am bes­ten schon früh­zei­tig vor­be­rei­ten soll­ten: Nicht nur vor der Geburt, indem sie z.B. das Kin­der­zim­mer fer­tig stel­len oder sich um die Geburts­kar­ten für die spä­te­re Bekannt­ga­be zu küm­mern. Übri­gens sind hier dies­be­züg­lich hilf­rei­che Infor­ma­tio­nen, die die Arbeit schon ein wenig erleich­tern können.

Natür­lich müs­sen und soll­ten die Eltern auch die erfor­der­li­chen finan­zi­el­len Punk­te berück­sich­ti­gen und sich daher gründ­lich mit den Ihnen zu ste­hen­den gesetz­li­chen Hil­fen beschäf­ti­gen. Neben dem Eltern­geld, Kin­der­geld und dem Kin­der­zu­schlag, die sehr bekannt sind, gibt es in Deutsch­land auch eine wei­te­re gesetz­lich bestimm­te Absi­che­rung für Müt­ter, näm­lich den soge­nann­ten Mut­ter­schutz. Vom Mut­ter­schutz kön­nen nur Müt­ter Gebrauch machen, die als Arbeit­neh­mer beschäf­tigt sind und daher vor Pro­ble­men „geschützt“ sein müs­sen, falls die Mut­ter nach der Schwan­ger­schaft even­tu­ell ihre Arbeits­stel­le ver­lie­ren kann. Die­se gesetz­lich fest­ge­leg­te Absi­che­rung ist zum Bei­spiel nicht gedacht für Haus­frau­en oder Selbst­stän­di­ge und soll für Frau­en, die auf­grund der Geburt ihres Babys eine Pau­se von der Arbeit benö­ti­gen, eine Basis für die finan­zi­el­le Absi­che­rung sein. Laut dem Mut­ter­schutz­ge­setzt (MuSchG) kön­nen nur Müt­ter, die in einem Arbeits­ver­hält­nis ste­hen, Haus­an­ge­stell­te, Müt­ter, die eine gering­fü­gi­ge Beschäf­ti­gung haben, sowie aber auch weib­li­che Aus­zu­bil­den­de von die­sem Gesetz pro­fi­tie­ren. Dem­nach darf die Kin­des­mut­ter in den letz­ten sechs Wochen vor dem Ent­bin­dungs­ter­min und die ers­ten acht Wochen nach der Geburt nicht beschäf­tigt wer­den. Die­sen Zeit­rah­men von ins­ge­samt vier­zehn Wochen bezeich­net man als „Schutz­frist“. Im Rah­men die­ses Gesetzt ste­hen Müt­tern fol­gen­de Leis­tun­gen zu: Das Mut­ter­schafts­geld, der Arbeit­ge­ber­zu­schuss zum Mut­ter­schafts­geld und zu guter Letzt der Mut­ter­schutz­lohn. Es kann für den Anfang schon recht irri­tie­rend sein, aber Vor­tei­le brin­gen die­se Leis­tun­gen defi­ni­tiv, sodass bei­de, also Mut­ter und Kind, abge­si­chert sind. Das soge­nann­te Mut­ter­schafts­geld wird von gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen an Müt­ter gezahlt, wobei es nicht rele­vant ist zu wis­sen, ob die­se pri­vat- oder fami­li­en­ver­si­chert ist. Für die Zah­lung vom Mut­ter­schafts­geld ist nur ent­schei­dend, dass die Kin­des­mut­ter mit Anspruch auf Kran­ken­geld bei einer gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se kran­ken­ver­si­chert ist, die Mut­ter muss eben­so, wie bereits erwähnt, in einem Arbeits­ver­hält­nis sein. Für die Zah­lung des Mut­ter­schafts­gel­des ist ledig­lich das durch­schnitt­li­che Arbeits­ent­gelt der letz­ten drei Kalen­der­mo­na­te von Bedeu­tung. Unter dem soge­nann­ten Arbeit­ge­ber­zu­schuss zum Mut­ter­schafts­geld ver­steht man die Dif­fe­renz zwi­schen dem Mut­ter­schafts­geld und dem Net­to­be­trag des Gehal­tes. Für den Fall, dass die Mut­ter, aus wel­chem Grund auch immer, ein Beschäf­ti­gungs­ver­bot vom Arbeits­ge­ber bekom­men soll­te oder sogar falls sie gekün­digt wird, kann sie durch den Mut­ter­schutz­lohn finan­zi­el­le, gesetz­li­che Leis­tun­gen bekom­men. Durch den Mut­ter­schutz­lohn bekommt die Kin­des­mut­ter näm­lich min­des­tens ihren bis­he­ri­gen Durch­schnitts­lohn, sodass sie kei­ne finan­zi­el­len Nach­tei­le im Zeit­raum zwi­schen dem Beginn des gesetz­li­chen Beschäf­ti­gungs­ver­bots und dem Beginn der Schutz­frist über­win­den muss. Zusam­men­fas­send lässt sich also sagen, dass sol­che Hilfs­leis­tun­gen sehr vor­teil­haft und somit auch sowohl für die Mut­ter als auch für das Kind sehr wich­tig sind.