In der gesetzliche Krankenversicherung erhält eine schwangere Arbeitnehmerin höchstens 403,00 Euro monatlich. Zur Vermeidung von Gehaltseinbußen während der Schutzfristen hat der Arbeitgeber einen Zuschuss zu leisten, dessen Höhe sich nach der Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld und dem durchschnittlichen Nettolohn richtet.
- Ist es zu einer zulässigen Kündigung des Arbeitsverhältnisses gekommen, oder ist während der Schutzfrist ein befristetes Arbeitsverhältnis ausgelaufen, ist der Bund zur Zahlung des Zuschusses verpflichtet.
- Anders sieht das bei Arbeitslosen oder Hausfrauen aus. Bei Arbeitslosigkeit liegt das Mutterschaftsgeld bei der Höhe des Arbeitslosengeldes.
- Dagegen haben Hausfrauen überhaupt keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, denn da Hausfrauen kein Geld verdienen, wird das Mutterschaftsgeld als Lohnersatzzahlung auch nicht gezahlt.
- Bei einer Familienversicherung über den Ehemann zahlt die Krankenkasse nicht, da die Frau nicht selbst dort versichert ist.
- Liegt eine private Krankenversicherung vor, zahlt die Bundesversicherungsanstalt 210,00 Euro (gegenüber ca.400,00 Euro für gesetzlich Versicherte), aber der Arbeitgeber legt für die Berechnung seines Zuschusses die Zahlung der gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde.
- Handelt es sich um eine selbständige Tätigkeit bei gleichzeitiger privater Krankenversicherung, erfolgt keine Zahlung des Mutterschaftsgeldes.
Also ist nicht in jedem Fall die finanzielle Lage einer Schwangeren abgesichert. Damit die Betroffene nicht mit der Schwangerschaft ihren Lebensstandard senken muss, kann eine rechtzeitige Vorsorge durchaus hilfreich sein. Steht Kapital zur Verfügung bieten sich Investitionen an. Gerade der Handel bzw. der Kauf von Aktien kann durchaus lukrativ sein. Mit diesen Einkünften aus Kapitalvermögen werden zumindest Geldsorgen während der Schwangerschaft kaum ein Thema sein. Bei höherer Risikobereitschaft ermöglicht auch der Handel mit Differenzkontrakten einen beachtlichen Gewinn. Durch den Handel mit Hebel muss nur ein Teil des eigentlichen Positionswertes als Geldbetrag hinterlegt werden – so können mehrere Handel gleichzeitig mit relativ geringem Kapitaleinsatz getätigt werden. Allerdings kann dadurch auch die Höhe der Verluste sehr groß sein. Besonders die Kursschwankungen haben Einfluss auf den CFD-Handel, so dass nicht nur die Einlagen, sondern darüber hinaus nachzuschießendes Kapital verloren ist. Deshalb sind Differenzkontrakte nicht für jeden geeignet. Man muss sich des Risikos bewusst sein und – bei allen Spekulationen auf Gewinne – sich den Verlust auch leisten können. Treffen diese Voraussetzungen zu, kann der CFD-Handel eine Alternative sein.