Kategorie: Finanzielle Absicherung

Finan­zi­el­le Absi­che­rung durch Mut­ter­schafts­geld, Arbeit­ge­ber­zu­schuss und Mutterschutzlohn

Kündigung

Arbeit­ge­ber­zu­schuss zum Mut­ter­schafts­geld bei been­de­tem Arbeits­ver­hält­niss oder in der Insolvenz

Für die (wer­den­de) Mut­ter besteht ein Anspruch auf Zuschuss zum Mut­ter­schafts­geld durch ihren Arbeit­ge­ber. In eini­gen Fäl­len ist die­ser Zuschuss vom Arbeit­ge­ber aber ent­we­der aus recht­li­chen oder aus wirt­schaft­li­chen Grün­den nicht zu erlan­gen. In die­sen Fäl­len wird der Zuschuss durch den Bund finan­ziert. Im Ein­zel­nen: Wenn das Arbeits­ver­hält­nis aus­nahms­wei­se zuläs­si­ger­wei­se gekün­digt wur­de, wäh­rend der Schwan­ger­schaft oder wäh­rend der Schutz­frist nach der Ent­bin­dung, oder so wird der Zuschuss bis zum Ende der Schutz­frist nach der Ent­bin­dung ausgezahlt, […]

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Gehalt

Arbeit­ge­ber­zu­schuss zum Mutterschaftsgeld

Dass Mut­ter­schafts­geld der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung beträgt für Arbeit­neh­me­rin­nen höchs­tens 13 € je Kalen­der­tag, was einem monat­li­chen Net­to­ver­dienst von 390,- € bzw. 403,- € (bei Mona­ten mit 30 bzw. 31 Kalen­der­ta­gen) ent­spricht. Damit die (wer­den­de) Mut­ter wäh­rend der Schutz­fris­ten trotz­dem kei­ne Gehalts­ein­bus­se erlei­det, ist der Arbeit­ge­ber ver­pflich­tet, die Dif­fe­renz zwi­schen dem Mut­ter­schafts­geld und dem zuvor durch­schnitt­lich bezo­ge­nen Arbeits­ent­gld als Zuschuss zum Mut­ter­schafts­geld zu zah­len. Höhe des Arbeit­ge­ber­zu­schus­ses zum Mut­ter­schafts­geld Der Arbeit­ge­ber­zu­schuss berech­net sich also als durch­schnitt­li­cher Nettolohn – […]

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Krankenversicherung

Mut­ter­schafts­geld und pri­va­te Krankenversicherung

Selbst­stän­di­ge Frau­en, die pri­vat kran­ken­ver­si­chert sind, erhal­ten kein Mut­ter­schafts­geld der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung. Ggfs. besteht aber ein Anspruch auf Mut­ter­schafts­geld des Bun­des­ver­si­che­rungs­am­tes. Ob – und ggfs. wel­che – Leis­tun­gen pri­vat kran­ken­ver­si­cher­te Frau­en von ihrer pri­va­ten Kan­ken­ver­si­che­rung erhal­ten, bestimmt sich nach dem ges­schlos­se­nen Ver­si­che­rungs­ver­trag. Nähe­res hier­zu ergibt sich regel­mä­ßig aus den Tarif­be­sti­mun­gen des jewei­li­gen Versicherungsvertrages.

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Geldbörse

Mut­ter­schafts­geld für Arbeitnehmerinnen

Frau­en, die bei Beginn der Schutz­frist vor der Ent­bin­dung in einem Arbeits- oder Heim­ar­beits­ver­hält­nis ste­hen oder deren Arbeits­ver­hält­nis wäh­rend der Schwan­ger­schaft zuläs­sig von der Arbeit­ge­ber­sei­te auf­ge­löst wur­de, erhal­ten Mut­ter­schafts­geld der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung. bei denen das Arbeits­ver­hält­nis erst nach Beginn der Schutz­frist beginnt erhal­ten Mut­ter­schafts­geld ab dem Beginn des Arbeits­ver­hält­nis­ses, wenn sie bei Beginn des Arbeits­ver­hält­nis­ses Mit­glied einer gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se sind. die bei Beginn der Schutz­frist in kei­nem Arbeits­ver­hält­nis ste­hen, jedoch bei einer gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se mit Anspruch auf Krankengeld […]

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Verkäuferin

Mut­ter­schafts­geld und Minijob

Ein gering­fü­gi­ges Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis, also ein beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis bis 400,- € monat­lich (Mini­job) begrün­det kei­ne eige­ne Ver­si­che­rungs­pflicht in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung. Für das Mut­ter­schafts­geld ist daher zu unter­schei­den: Besteht eine eige­ne Ver­si­che­rungs­pflicht (etwa als Stu­den­tin) oder eine eige­ne frei­wil­li­ge Ver­si­che­rung, dann besteht ein Anspruch auf Mut­ter­schafts­geld der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung, berech­net wie bei Arbeit­neh­me­rin­nen nach dem durch­schnitt­li­chen Ver­dienst der letz­ten drei Mona­te bzw. der letz­ten drei­zehn Wochen bis maxi­mal 13,- € je Kalen­der­tag. Besteht dage­gen kei­ne eige­ne Ver­si­che­rung (son­dern […]

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Gesundheitskarte

Mut­ter­schafts­geld der gesetz­li­chen Krankenversicherung

Im Rah­men der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung wird das Mut­ter­schafts­geld gezahlt von den gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen wäh­rend der Schutz­frist vor der Ent­bin­dung, für den Ent­bin­dungs­tag sowie wäh­rend der Schutz­frist nach der Ent­bin­dung Anspruchs­be­rech­tig­te Anspruch auf das Mut­ter­schafts­geld der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung haben sowohl pflicht­ver­si­cher­te Mit­glie­der wie etwa Frau­en in einem sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gem Arbeits­ver­hält­nis, Heim­ar­bei­te­rin­nen Bezie­he­rin­nen von Arbeits­lo­sen­geld; wie auch frei­wil­lig ver­si­cher­te Mit­glie­der. Es muss jedoch eine eine Mit­glied­schaft in der Kran­ken­kas­se. Nicht aus­rei­chend ist dage­gen eine Mit­ver­si­che­rung in der Fami­li­en­ver­si­che­rung. Mini­jobs begrün­den kei­ne Sozialversicherungspflicht […]

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Geldbörse

Finan­zi­el­le Absi­che­rung im Überblick

Soweit die schwan­ge­re Arbeit­neh­me­rin unab­hän­gig von den Schutz­fris­ten einem indi­vi­du­el­len oder gene­rel­len Beschäf­ti­gungs­ver­bot unter­liegt, besteht für Sie ein Anspruch auf Mut­ter­schutz­lohn. Wäh­rend der Mut­ter­schutz­frist vor der Ent­bin­dung, dem Ent­bin­dungs­tag sowie den Mut­ter­schutz­frist nach der Ent­bin­dung besteht für die schwan­ge­re Arbeit­neh­me­rin ein Anspruch auf das Mut­ter­schafts­geld sowie einen Arbeit­ge­ber­zu­schuss zum Mut­ter­schafts­geld. Der Anspruch auf Mut­ter­geld und Arbeit­ge­ber­zu­schuss besteht aller­dings nur für schwan­ge­re Arbeit­neh­me­rin­nen. Dage­gen besteht kein Anspruch auf Mut­ter­schafts­geld für Haus­frau­en, für selbst­stän­dig täti­ge Frau­en, es sei denn, sie sind […]

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Gesundheitskarte

Kran­ken­kas­sen­leis­tun­gen für wer­den­de Mütter

Neben den Arbeit­ge­bern sieht das gesetz­li­che Kon­zept des Mut­ter­schut­zes ins­be­son­de­re die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen in der Pflicht. Und dies sogar wei­ter­ge­hen­der als der sons­ti­ge Mut­ter­schutz: Wäh­rend die meis­ten Bestim­mun­gen des Mut­ter­schutz­ge­set­zes nur für Arbeit­neh­me­rin­gen gel­ten, also ein bestehen­des Arbeits­ver­hält­nis vor­aus­set­zen, kön­nen die Leis­tun­gen der Kan­ken­kas­se sowohl wäh­rend der Schwan­ger­schaft wie auch nach der Geburt außer von Abeit­neh­me­rin­nen auch von selb­stän­dig täti­gen Frau­en oder zu Beginn der Schutz­frist nicht erwerbs­tä­ti­ge Frau­en wie bei­spiels­wei­se Haus­frau­en, Stu­den­tin­nen oder Arbeits­lo­sen in Anspruch genom­men wer­den, solange […]

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Geldmünzen

Mut­ter­schutz­lohn bei Beschäftigungsverboten

Auch bei Beschäf­ti­gungs­ver­bo­te außer­halb der Mut­ter­schutz­fris­ten ist das Ein­kom­men der schwan­ge­ren Arbeit­neh­me­rin gesi­chert. Da min­des­tens der Durch­schnitts­lohn zuge­si­chert wird, steht die Schwan­ge­re nicht ohne Geld da – wenn bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind. Dazu muss die (wer­den­de) Mut­ter ent­we­der einem all­ge­mei­nen Beschäf­ti­gungs­ver­bot unter­lie­gen oder von einem indi­vi­du­el­len Beschäf­ti­gungs­ver­bot betrof­fen sein, und aus die­sem Grund vor Beginn und nach Ende der Schutz­frist mit ihrer Arbeit aus­set­zen oder setzt das Unter­neh­men die wer­den­de Mut­ter auf einen ande­ren zumut­ba­ren Arbeits­platz um, so dass sie […]

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