Für die (werdende) Mutter besteht ein Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld durch ihren Arbeitgeber. In einigen Fällen ist dieser Zuschuss vom Arbeitgeber aber entweder aus rechtlichen oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu erlangen. In diesen Fällen wird der Zuschuss durch den Bund finanziert. Im Einzelnen: Wenn das Arbeitsverhältnis ausnahmsweise zulässigerweise gekündigt wurde, während der Schwangerschaft oder während der Schutzfrist nach der Entbindung, oder so wird der Zuschuss bis zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung ausgezahlt, […]
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