Sowohl das Mutterschaftsgeld wie auch der Arbeitgeberzuschuss werden vom Nettolohn – also vom Lohn nach Abzug der Lohnsteuer sowie des Arbeitnehmeranteils am Sozialversicherungsbeitrag – berechnet.
Im Gegenzug ist sowohl das Mutterschaftsgeld wie auch der Arbeitgeberzuschuss steuerfrei und sozialabgabenfrei.
Auf Mutterschaftsgeld …
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