Selbstständige Frauen, die privat krankenversichert sind, erhalten kein Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung. Ggfs. besteht aber ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld des Bundesversicherungsamtes.
Ob – und ggfs. welche – Leistungen privat krankenversicherte Frauen von ihrer privaten Kankenversicherung erhalten, bestimmt sich nach dem gesschlossenen Versicherungsvertrag. Näheres hierzu ergibt sich regelmäßig aus den Tarifbestimungen des jeweiligen Versicherungsvertrages.