Mut­ter­schafts­geld und Minijob

Ein gering­fü­gi­ges Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis, also ein beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis bis 400,- € monat­lich (Mini­job) begrün­det kei­ne eige­ne Ver­si­che­rungs­pflicht in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung. Für das Mut­ter­schafts­geld ist daher zu unterscheiden: