Neben den Arbeitgebern sieht das gesetzliche Konzept des Mutterschutzes insbesondere die gesetzlichen Krankenkassen in der Pflicht. Und dies sogar weitergehender als der sonstige Mutterschutz: Während die meisten Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes nur für Arbeitnehmeringen gelten, also ein bestehendes Arbeitsverhältnis voraussetzen, können die Leistungen der Kankenkasse sowohl
- während der Schwangerschaft wie auch
- nach der Geburt
außer von
- Abeitnehmerinnen
auch von
- selbständig tätigen Frauen oder
- zu Beginn der Schutzfrist nicht erwerbstätige Frauen wie beispielsweise
- Hausfrauen,
- Studentinnen oder
- Arbeitslosen
in Anspruch genommen werden, solange diese nur Mitglied einer Krankenkasse sind.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bei Schwangerschaft und Mutterschaft umfassen
- die Vorsorgeuntersuchungen,
- di Betreuung durch Ärzte und Hebammen, einschließlich der Hebammenhilfe,
- die Versorgung mit Arznei‑, Verband- und Heilmitteln,
- die stationäre Entbindung,
- die häusliche Pflege,
- eine Haushaltshilfe, falls erforderlich, sowie
- das Mutterschaftsgeld.