Wer aus einer gesetzlichen Krankenkasse zur privaten Krankenversicherung wechseln möchte, muss sich auf einige Änderungen einstellen. So werden Sie sich vor dem Wechsel mit den Fragen zur Abrechnung sowie eventuell vereinbarter Zusatzleistungen, Selbstbehalte und möglicher Erstattungen auseinander gesetzt haben.
Interessant wird es allerdings, wenn Sie minderjährige Kinder oder Kinder ohne eigenes Einkommen haben. In der gesetzlichen Krankenkasse waren die Kinder gemeinsam mit Ihnen im Rahmen einer Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. Diese Versicherungsform bieten die privaten Krankenversicherungen nicht an! Sind Sie der Hauptverdiener der Familie und wechseln zu einer privaten Krankenversicherung, so müssen Ihre Kinder nun ebenfalls privat versichert werden. Viele private Krankenversicherungen bieten dazu speziell auf Kinder abgestimmte Tarife an, die Sie mit Ihrer eigenen Versicherung kombinieren können. Einige Unternehmen bieten auch Einzelverträge für Kinder an, ohne dass Sie selbst bei diesem Unternehmen versichert sind. Bei der Beitragsermittlung werden meist verschiedene Altersgruppen berücksichtigt, da sich die Krankheitskosten je nach Alter der Kinder unterscheiden können. Die Pflegepflichtversicherung ist für Ihre Kinder beitragsfrei. Ihr Arbeitgeber wird sich auch an den Beiträgen für Ihre Kinder zur Hälfte beteiligen.
Die Höhe der Beteiligung Ihres Arbeitgebers ist aber durch die Beitragsbemessungsgrenze und den sich daraus ergebenden maximalen Beitragszuschuss gesetzlich limitiert. Die Verträge für Kinder wird Ihrem eigenen Vertrag ähnlich sein. So können Sie auch für Ihr Kind zusätzliche Leistungen, Selbstbehalte und Beitragserstattungen vereinbaren. Sobald Ihr Kind später ein eigenes Einkommen hat, kann es entscheiden, ob es weiterhin in der privaten Krankenversicherung verbleiben möchte oder – im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten – zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln möchte.
Sollte ein Kind erkranken, so bieten die gesetzliche Krankenkassen die Möglichkeit, dass die Eltern das kranke Kind betreuen können. Sind Sie bei einer privaten Krankenversicherung versichert, so bleibt Ihnen bei einer Erkrankung Ihres Kindes nur die Möglichkeit, Urlaub bei Ihrem Arbeitgeber einzureichen.