Es ist zwar leider nicht schön, kommt aber häufiger vor, als die meisten glauben: Der werdende Vater macht sich noch vor der Geburt aus dem Staub und will von Mutter und Kind nichts mehr wissen. Andere Männer halten immerhin eine Weile durch, ehe auch sie sich davonstehlen, weil ihnen die Verpflichtungen zu viel werden. Für junge Mütter eine schwierige Situation.
Die Unterhaltspflichten der Väter
Grundsätzlich sind alle Väter zum Unterhalt verpflichtet. Wer wie viel zahlen muss, wird von der Düsseldorfer Tabelle festgelegt, die jedes Jahr erneuert wird. Darin wird unter anderem bestimmt, wie hoch der Selbstbehalt ist und wie hoch die Beträge je nach Alter des Kindes und Einkommen des Vaters sind. Der Selbstbehalt soll Unterhaltspflichtige beispielsweise davor schützen, dass sie aufgrund ihrer Verpflichtungen in die Grundsicherung (Hartz IV) abrutschen.
Weigert sich ein Mann, die Vaterschaft anzuerkennen oder einfach zu zahlen, weil er angeblich kein Geld hat, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, sich zu wehren. So können die Behörden hilfreich zur Seite stehen, indem z.B. die Jugendämter eine Beistandschaft eröffnen. Behauptet der Vater, er könne nicht zahlen und die Frau ist aber felsenfest überzeugt, dass er durchaus solvent ist, kann sie auch mitmilfe eines privaten Ermittlers Beweise sammeln – zum Beispiel Fotos, die den angeblichen Habenichts in seinem dicken Mercedes zeigen oder in seiner teuren Wohnung im In-Viertel der Stadt. Professionelle Hilfe gibt es im Internet zum Beispiel hier.
Mütter müssen früher arbeiten gehen
Beim Streit um die Unterhaltspflichten der Väter hat die Bundesregierung in den letzten Jahren den Druck auf alleinerziehende Mütter erhöht. Sind die Schutzfristen abgelaufen, kann von einer Frau erwartet werden, dass sie sich auf die Suche nach einer Vollzeitstelle macht. Der sogenannte Betreuungsunterhalt muss seit der Reform 2008 nur noch für die ersten drei Lebensjahre des Kindes gezahlt werden, in denen ein Ganztagsjob für die Mutter noch nicht zumutbar sei. Spätestens aber, wenn das Kind ganztägig in einem Kindergarten betreut werden kann, muss die Mutter auch bereit sein, wieder Vollzeit zu arbeiten.
Allerdings gilt dieses Urteil nicht pauschal: Alleinerziehende, die gute Gründe geltend machen können, warum eine Vollzeitarbeit für sie nicht möglich ist und warum das Kind mehr Betreuung zu Hause braucht, können sich vor Gericht meistens durchsetzen. In diesem Fall muss der Vater weiter zahlen.