Mut­ter­schafts­ur­laub: wie funk­tio­niert es in eini­gen Ländern?

Die Geburt ist ein erstaun­li­ches, lebens­ver­än­dern­des Ereig­nis. Aber es kann auch eine ziem­lich har­te kör­per­li­che Her­aus­for­de­rung sein. Man soll auch berück­sich­ti­gen, wie ver­ant­wort­lich die Pfle­ge eines neu­en Babys ist. Kein Wun­der also, dass die Müt­ter etwas Zeit brau­chen, um sich zu erho­len, bevor sie wie­der arbeits­fä­hig sind. Mut­ter­schafts­ur­laub gibt es fast über­all, aber die Län­der unter­schei­den sich von­ein­an­der in Details. Hier sind eini­ge Beispiele.

Deutsch­land

Deutsch­land bie­tet Müt­tern eine gute Mut­ter­schafts­ur­laubs­re­ge­lung. Müt­ter haben Anspruch auf bis zu 14 Wochen bezahl­ten Urlaub, plus zwei unbe­zahl­te Mona­te. Vater­schafts­ur­laub ist eben­falls mög­lich, aller­dings unbezahlt.

Die Bun­des­re­gie­rung gewährt karen­zier­ten Müt­tern ein Mut­ter­schafts­geld. Die­ser Zuschuss wird bis zu 14 Wochen gezahlt und auf der Grund­la­ge des bis­he­ri­gen Ein­kom­mens der Mut­ter berechnet.

Um Väter zu ermu­ti­gen, Vater­schafts­ur­laub zu neh­men, bie­tet der Staat einen „Vater­schafts­bo­nus“ an. Dabei han­delt es sich um eine ein­ma­li­ge Zah­lung von 300 Euro, die an Väter gezahlt wird, die min­des­tens zwei Wochen Eltern­zeit nehmen.

Ins­ge­samt ist die deut­sche Mut­ter­schafts­ur­laubs­po­li­tik sehr groß­zü­gig und bie­tet Eltern viel Zeit, um sich mit ihrem neu­en Kind zu ver­bin­den, was in den ers­ten Mona­ten nach der Geburt sehr wich­tig ist.

USA

In den Ver­ei­nig­ten Staa­ten ver­langt der Fami­ly and Medi­cal Lea­ve Act (FMLA) von 1993, dass Arbeit­ge­ber bis zu 12 Wochen unbe­zahl­ten Urlaub für die Geburt oder Adop­ti­on eines Kin­des gewäh­ren. Die­ses Gesetz gilt jedoch nicht für alle Arbeit­ge­ber oder Arbeit­neh­mer. Arbeit­neh­mer, die bei­spiels­wei­se für Klein­un­ter­neh­men mit weni­ger als 50 Beschäf­tig­ten tätig sind, fal­len nicht unter das FMLA.

Schwe­den

In Schwe­den ist der Mut­ter­schafts­ur­laub gesetz­lich garan­tiert. Müt­ter haben Anspruch auf 16 Wochen bezahl­ten Urlaub, wäh­rend Väter Anspruch auf 2 Wochen haben. Der Urlaub kann jeder­zeit bis zu acht Wochen vor dem Geburts­ter­min genom­men wer­den und muss inner­halb des ers­ten Jah­res nach der Geburt genom­men werden.

In Schwe­den gibt es unter­schied­li­che Mög­lich­kei­ten, Mut­ter­schafts­ur­laub zu neh­men. Am häu­figs­ten wird der Urlaub auf ein­mal genom­men, aber es ist auch mög­lich, ihn in kür­ze­ren Zeit­blö­cken zu neh­men oder wäh­rend des Urlaubs in Teil­zeit zu arbeiten.

Es gibt kei­nen rich­ti­gen oder fal­schen Weg, Mut­ter­schafts­ur­laub zu neh­men, und es liegt an jeder Fami­lie zu ent­schei­den, was für sie am bes­ten funktioniert. 

Frank­reich

Der Mut­ter­schafts­ur­laub in Frank­reich ist einer der längs­ten der Welt. Das Gesetz sieht 16 Wochen bezahl­ten Mut­ter­schafts­ur­laub vor, mit zusätz­li­chen acht Wochen für Frau­en, die Mehr­lings­ge­bur­ten haben oder Kom­pli­ka­tio­nen wäh­rend ihrer Schwan­ger­schaft erlei­den. Müt­ter haben außer­dem das Recht, bis zu sechs Mona­te nach der Geburt ihres Kin­des wie­der in Teil­zeit zu arbei­ten, und der Staat bie­tet eine Rei­he von Zuschüs­sen und Leis­tun­gen, um Fami­li­en bei den Kos­ten der Kin­der­be­treu­ung zu unterstützen.

Das fran­zö­si­sche Mut­ter­schafts­ur­laubs­sys­tem ist aber umstrit­ten. Eini­ge argu­men­tie­ren, dass die lan­gen Urlaubs­zei­ten Arbeit­ge­ber davon abhal­ten, Frau­en ein­zu­stel­len, und dass das Sys­tem für Fami­li­en mit höhe­rem Ein­kom­men zu groß­zü­gig ist. Ande­re argu­men­tie­ren, dass die Urlaubs­zei­ten für die Gesund­heit und das Wohl­be­fin­den von Müt­tern und Kin­dern uner­läss­lich sind und dass die Vor­tei­le des Sys­tems die Kos­ten über­wie­gen.
Und zu guter Letzt, ist der Mut­ter­schafts­ur­laub nicht für Par­tys oder online Fuss­ball Wet­ten, son­dern für Ruhe, Aus­ge­gli­chen­heit und Stressabbau.