Viele Mütter müssen entweder vor oder nach der Geburt ihres Kindes die Wohnung wechseln, da die alte Unterkunft schnell zu klein wird. Ein Umzug ist immer mit einem finanziellen Aufwand verbunden, doch auch hier kann man Einiges an Geld sparen.
Der Deutsche Mieterbund schätzt, dass Umziehende jährlich mehrere Hundert Millionen Euro verschwenden, weil sie nicht alle Einzelheiten bedenken. Zum Beispiel kennen Viele gar nicht die Rechte, die ihnen zustehen, Andere achten nicht auf entsprechende Punkte im neuen und alten Mietvertrag.
Günstige Helfer finden
Sowohl Umzugsunternehmen als auch Makler und Verwalter bieten auf ihren Internetpräsenzen zahlreiche Informationen für die Verbraucher an. Informieren Sie sich im Vorhinein über Preise und vergleichen Sie diese. So können Sie Unkosten vermeiden, noch bevor der Umzug überhaupt begonnen hat.
Die korrekte Kündigung
Eine doppelte Mietzahlung können Sie ganz leicht vermeiden. Bei unbefristeten Mietverträgen haben Sie nämlich grundsätzlich das Recht, die alte Wohnung mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Allerdings muss der Vermieter dafür die unterschriebene Kündigungserklärung bis zum dritten Werktag des Monats erhalten. Zeitmietverträge oder Verträge mit Kündigungsausschluss können hingegen nicht ganz so einfach aufgelöst werden, da dabei die Wirksamkeit der Vertragsklausel oder die Möglichkeit einer Nachmieterstellung geprüft werden muss.
Schönheitsreparaturen umgehen
Eine Klausel über anfallende Schönheitsreparaturen findet sich so gut wie in jedem Mietvertrag, allerdings sind diese meist völlig unwirksam. Das bedeutet, dass Sie als Mieter beim Auszug eventuell gar nicht renovieren müssen. Diese Tatsache gilt unabhängig von der Wohndauer. Auch die Kosten für die Renovierungsarbeiten dürfen nicht vom Mieter gefordert werden.
Rückzahlung der Kaution
Wenn keine Ansprüche mehr festgestellt werden können, ist der Vermieter verpflichtet, die Mietkaution mit Zins und Zinseszins zurückzuzahlen. Dazu steht ihm eine kurze Überlegungsfrist zur Verfügung, in der noch eventuelle Betriebskostenabrechnungen geprüft werden. Für die neue Wohnung gilt: Die Mietkaution darf maximal drei Monatsmieten betragen. Die Mietsicherheit kann man in drei Raten unterteilen und stückweise abzahlen.
Mietvertrag überprüfen
Bevor Sie den neuen Mietvertrag unterzeichnen, sollten Sie sich ausreichend Zeit nehmen, um das Kleingedruckte zu studieren. Am besten ist es, die Vereinbarung durch einen Mieterverein überprüfen zu lassen, da dieser folgende Punkte besonders beachtet:
- Ist die Miethöhe realistisch?
- Liegen Mieterhöhungsmöglichkeiten vor?
- Was schließen die Betriebskosten ein?
- Wie gestaltet sich der energetische Zustand der Unterkunft?
- Ist der Mietvertrag unbefristet?
- Sind alle Klauseln wirksam?
Sollten irgendwo Unstimmigkeiten vorliegen, informiert Sie der Mieterverein darüber und Sie können so den Vermieter noch mal darauf ansprechen und somit eventuell eine für Sie günstigere Vereinbarung erwirken.