Verbotsschild

Gene­rel­le Beschäftigungsverbote

Unab­hän­gig von der im kon­kre­ten Ein­zel­fall bestehen­den Gefähr­dung und unab­hän­gig von indi­vi­du­el­len Beschäf­ti­gungs­ver­bo­ten auf­grund eines ärzt­li­chen Attes­tes schreibt der Gesetz­ge­ber für bestimm­te Arbei­ten ein gene­rel­les Beschäf­ti­gungs­ver­bot vor. Also ist die­ses Beschäf­ti­gungs­ver­bot unab­hän­gig von dem jewei­li­gen Befin­den der wer­den­den Mut­ter. Weder die kör­per­li­che Ver­fas­sung noch der per­sön­li­che Gesund­heits­zu­stand haben einen Ein­fluss auf das gene­rel­le Beschäf­ti­gungs­ver­bot. Außer­dem bedarf es kei­nes Arzt­be­su­ches. Es gibt also Arbeits­si­tua­tio­nen, in denen wer­den­de Müt­ter in kei­nem Fall ein­ge­setzt wer­den dür­fen. Sol­che generellen […]

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Verbotsschild

All­ge­mei­ne Beschäftigungsverbote

Wer­den­de Müt­ter dür­fen nicht bei bestimm­ten Arbei­ten ein­ge­setzt wer­den, bei ande­ren Arbei­ten exis­tie­ren beson­de­re Schutz­vor­schrif­ten. Neben indi­vi­du­el­len Beschäf­ti­gungs­ver­bo­ten auf­grund eines ärzt­li­chen Attes­tes exis­tie­ren dabei auch eini­ge gene­rel­le Beschäf­ti­gungs­ver­bo­te und all­ge­mei­ne Beschäf­ti­gungs­ver­bo­te. So ist es all­ge­mein ver­bo­ten, eine wer­den­de Mut­ter bei schwe­ren kör­per­li­chen Arbei­ten zu beschäf­ti­gen Eben­so sind für wer­den­de Müt­ter sol­che Tätig­kei­ten ver­bo­ten, bei denen sie schäd­li­chen Ein­wir­kun­gen durch gesund­heits­ge­fär­den­de Stof­fe wie Staub, Gase oder Dämp­fe, durch Umwelt­ein­flü­ße wie Hit­ze, Käl­te oder Näs­se, sowie Erschüt­te­run­gen oder Lärm, oder durch Strahlen […]

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Beratung

Mit­tei­lungs­pflich­ten und Infor­ma­ti­ons­pflich­ten im Mutterschutz

Infor­ma­ti­ons­pflich­ten bei der Bewer­bung Eine Schwan­ger­schaft muss grund­sätz­lich nicht offen­bart wer­den, auch nicht bei Bewer­bun­gen wäh­rend der Schwan­ger­schaft, selbst dann nicht, wenn der Arbeit­ge­ber aus­drück­lich nach einer bestehen­den Schwan­ger­schaft fragt. Fragt der Arbeit­ge­ber trotz­dem, darf die schwan­ge­re Bewer­be­rin (recht­lich gese­hen) das Bestehen einer Schwan­ger­schaft abstrei­ten. Dies gilt auch, wenn die Schwan­ge­re sich auf eine befris­te­te Arbeits­stel­le bewirbt. Auch bei einer befris­te­ten Ein­stel­lung braucht die schwan­ge­re Bewer­be­rin ihre Schwan­ger­schaft nicht mehr zu offen­ba­ren. Die Infor­ma­ti­on des Arbeitgebers […]

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Büro

Mut­ter­schutz in Ausbildungsverhältnissen

Der Mut­ter­schutz gilt auch bei einem Aus­bil­dungs­ver­hält­niss. Aller­dings gilt es eine Beson­der­heit zu beach­ten: Das Aus­bil­dungs­ver­hält­nis endet mit Ablauf der ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Aus­bil­dungs­zeit oder bei einem vor­zei­ti­gen Bestehen der Abschluss­prü­fung mit der Bekannt­ga­be des Prü­fungs­er­geb­nis­ses durch den Prü­fungs­aus­schuss. Ein Berufs­aus­bil­dungs­ver­hält­nis ist also regel­mä­ßig ein befris­tet Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis. Die­se Befris­tung gilt auch bei Schwan­ger­schaft, auch hier endet also grund­sätz­lich das Aus­bil­dungs­ver­hält­nis mit der Bekannt­ga­be des Prü­fungs­er­geb­nis­ses, spä­tes­tens mit dem Ablauf der ver­ein­bar­ten Aus­bil­dungs­zeit. Hier­zu gibt es zum […]

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Kalender

Mut­ter­schutz wäh­rend der Probezeit

Der Mut­ter­schutz gilt für jedes Arbeits­ver­hält­nis und damit auch wäh­rend der Pro­be­zeit. Aller­dings ist hier zu unter­schei­den: Übli­cher­wei­se wird ein Arbeits­ver­hält­nis von vorn­her­ein unbe­fris­tet geschlos­sen und ledig­lich für die ers­ten Mona­te eine Pro­be­zeit ver­ein­bart. In die­sem Fall gilt das Mut­ter­schutz­ge­setz ein­schließ­lich des hier­aus fol­gen­den Kün­di­gungs­schut­zes unein­ge­schränkt auch in der Pro­be­zeit. Wur­de dage­gen zunächst ein befris­te­tes Pro­be­ar­beits­ver­hält­nis geschlos­sen, das mit Ablauf der ver­ein­bar­ten Frist auto­ma­tisch endet, so gilt wie bei allen befris­te­ten Arbeits­ver­hält­nis­sen, dass die Schwangerschaft […]

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Kalender

Mut­ter­schutz bei befris­te­ten Arbeitsverhältnissen

Die Vor­schrif­ten des Mut­ter­schut­zes gel­ten in jedem Arbeits­ver­hält­nis. auch in einem befris­te­ten Arbeits­ver­hält­nis. Dies gilt unab­hän­gig davon, war­um das Arbeits­ver­hält­nis befris­tet wur­de. Die Vor­schrif­ten für den Mut­ter­schutz gel­ten also etwa für Arbeits­ver­hält­nis­se, mit denen die Erpro­bung eines Arbeit­neh­mers bezweckt wird, wie auch für Arbeits­ver­hält­nis­se, die der befris­te­ten Ver­tre­tung eines ande­ren Arbeit­neh­mers (etwa wäh­rend der Eltern­zeit oder einer län­ge­ren Krank­heit) die­nen. Der Mut­ter­schutz gilt aller­dings auch hier nur solan­ge, wie das befris­te­te Arbeits­ver­hält­nis besteht. Endet das […]

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Kündigung

Kün­di­gungs­schutz

Mut­ter­schutz im bestehen­den Arbeits­ver­hält­nis ist zunächst ein­mal Kün­di­gungs­schutz: Kün­di­gungs­schutz nach dem Mut­ter­schutz­ge­setz Bis auf weni­ge Aus­nah­me ist die Kün­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses durch das Unter­neh­men vom Beginn der Schwan­ger­schaft bis zum Ablauf von vier Mona­ten nach der Ent­bin­dung unzu­läs­sig. Nimmt die Mut­ter nach der Geburt des Kin­des Eltern­zeit in Anspruch, ver­län­gert sich der Kün­di­gungs­schutz bis zum Ablauf der Eltern­zeit. Wäh­rend die­ses Zeit­raums darf der Arbeit­ge­ber kei­ne Kün­di­gung aus­spre­chen, auch dann nicht, wenn die Kün­di­gung (etwa wegen […]

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Mutterschutz-Rechner

Mut­ter­schutz – Auf­ga­ben, Zie­le und gesetz­li­che Grundlagen

Der gesetz­li­che Mut­ter­schutz hat die Auf­ga­be, die arbeits­tä­ti­ge (wer­den­de) Mut­ter und ihr Kind vor Gefah­ren, Über­for­de­rung und Gesund­heits­schä­di­gung am Arbeits­platz, vor finan­zi­el­len Ein­bu­ßen sowie vor dem Ver­lust des Arbeits­plat­zes wäh­rend der Schwan­ger­schaft und eini­ge Zeit nach der Geburt zu schüt­zen. Hier­zu hat der Gesetz­ge­ber für Schwan­ge­re und Wöch­ne­rin­nen im Mut­ter­schutz­ge­setz beson­de­re Vor­schrif­ten erlas­sen zur Arbeits­platz­ge­stal­tung, zum Kün­di­gungs­schutz, zu den Mut­ter­schutz­fris­ten, zur finan­zi­el­len Unter­stüt­zung wäh­rend der Mut­ter­schutz­fris­ten in Form des Mut­ter­schafts­gel­des und des Arbeit­ge­ber­zu­schus­ses zum Mut­ter­schafts­geld (Arbeit­ge­ber­zu­schuss) sowie zu Beschäftigungsverboten […]

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Mutterschutz-Rechner

Mut­ter­schutz – für wen?

Das Mut­ter­schutz­ge­setz gilt für alle (wer­den­den) Müt­ter, die in einem Arbeits­ver­hält­nis ste­hen und ihren Arbeits­platz in Deutsch­land haben. Und zwar unab­hän­gig von Art und Umfang des Arbeits­ver­hält­nis­ses. Das Mut­ter­schutz­ge­setz gilt daher auch für Teil­zeit­be­schäf­tig­te, Haus­an­ge­stell­te und Heim­ar­bei­te­rin­nen, für Frau­en in der beruf­li­chen Aus­bil­dung, sofern das Aus­bil­dungs­ver­hält­nis auf einem Arbeits­ver­trag beruht, sowie für Frau­en in gering­fü­gi­gen Beschäf­tungs­ver­hält­nis­sen. Ohne Belang sind dabei der Fami­li­en­stand oder die die Staats­an­ge­hö­rig­keit der (wer­den­den) Mut­ter. Das Mut­ter­schutz­ge­setz gilt grund­sätz­lich nur für Arbeit­neh­me­rin­nen. Nicht vom Schutz des […]

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