Unabhängig von der im konkreten Einzelfall bestehenden Gefährdung und unabhängig von individuellen Beschäftigungsverboten aufgrund eines ärztlichen Attestes schreibt der Gesetzgeber für bestimmte Arbeiten ein generelles Beschäftigungsverbot vor. Also ist dieses Beschäftigungsverbot unabhängig von dem jeweiligen Befinden der werdenden Mutter. Weder die körperliche Verfassung noch der persönliche Gesundheitszustand haben einen Einfluss auf das generelle Beschäftigungsverbot. Außerdem bedarf es keines Arztbesuches. Es gibt also Arbeitssituationen, in denen werdende Mütter in keinem Fall eingesetzt werden dürfen. Solche generellen […]
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