Kalender

Schutzfristen

Unabhängig von den Beschäftigungsverboten besteht für (werdende) Mütter in der Zeit um den (errechneten) Geburtstermin ein besonderer Schutz:

Berechnung der Schutzfrist

Die Schutzfrist für die schwangere Arbeitnehmerin

  • beginnt
    • sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und
  • endet
    • acht Wochen nach der
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