Das Mutterschutzgesetz besagt, dass schwangere Frauen einen Leistungsanspruch auf notwendige Vorsorgeuntersuchungen (die Praxisgebühren entfallen), die Betreuung der Ärzte, eine Hebammenhilfe, die Versorgung mit Arznei‑, Verband- und Heilmitteln, die stationäre Entbindung und eine häusliche Pflege nach der Geburt haben. Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Private Krankenversicherung, neben den besagten Leistungen noch zusätzliche Untersuchungen der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes während der Schwangerschaft – sofern ein passender Tarif abgeschlossen wurde.
Der Wechsel zur Privaten Krankenversicherung?
Aufgrund der zusätzlichen Leistungen denken viele Mitglieder der GKV über einen Wechsel zur PKV nach, weshalb sie vorab einen Vergleich zur Privaten Krankenversicherung vornehmen sollten. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass sich nur die Patienten privat versichern lassen können, die keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse haben wie zum Beispiel Beamten, Selbstständige, Freiberufler oder Arbeitnehmer, die im Jahr mehr als 49.500,- Euro (brutto) verdienen. Im Folgenden listen wir noch einmal genauer auf, welche Leistungen von den Krankenkassen übernommen werden.
Die Leistungen in der Schwangerschaft – PKV und GKV im Vergleich
Während die Gesetzliche Krankenkasse in den letzten Jahren das Leistungspaket für schwangere Frauen immer weiter reduziert und die Eigenbeteiligung erhöht hat, übernimmt die Private Krankenkasse alle Kosten für die Schwangerschaft und bietet – je nach Tarif – sogar noch weitere Leistungen wie zusätzliche Ultraschalluntersuchungen oder einen HIV-Test an.
Vor und nach der Geburt des Kindes
Schwangere Patienten erhalten von der Gesetzlichen Krankenkasse sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro (am Tag), während der Arbeitgeber den Differenzbetrag übernimmt. Die Private Krankenversicherung leistet hingegen nur einen Pauschalbetrag von 210 Euro.
Ist das Baby erst einmal auf der Welt
Alle Frauen, die bei einer Gesetzlichen Krankenkasse angemeldet sind, können nach der Geburt ihres Kindes bis zu drei Jahre lang beitragsfrei versichert bleiben – es sei denn, die Familienversicherung greift nicht, dann wird der Beitrag nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zusammengestellt. Frischgebackene Mütter, die einer Privaten Krankenversicherung zugehörig sind, müssen auch nach der Entbindung Beiträge zahlen. Allerdings besteht die Möglichkeit, eine Befreiung von der Beitragspflicht für bis zu einem Jahr zu beantragen.
Das Kind versichern lassen?
Nach der Geburt ist das Baby automatisch über seine Eltern beitragsfrei mitversichert, sofern sie einer Gesetzlichen Krankenkasse angehören. Sind diese hingegen privat versichert, muss das Kind – auch wenn nur ein Elternteil der PKV angehört – einen eigenen Vertrag bekommen, für den regelmäßige Beiträge gezahlt werden müssen.