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Eine private Krankenversicherung kalkuliert die jeweiligen Versicherungsprämien stets unter Beachtung des aktuellen Gesundheitszustandes des Versicherungsnehmers. Da Anbieter von privaten Krankenkassen stets darauf achten müssen, kostendeckend zu arbeiten, um im Leistungsfall stets zahlungsfähig bleiben zu können, legen die Versicherungsgesellschaften großen Wert darauf, Personen aufzunehmen, welche über einen vergleichsweise guten Gesundheitszustand verfügen können. Hierdurch können die Kosten für den Anbieter niedrig gehalten werden, was der Gemeinschaft letztlich stabile Beiträge garantieren kann.

Die Gesundheitsfragen respektive die Gesundheitsprüfung durch die private Krankenversicherung bilden die Basis des Versicherungsvertrags und bestimmen letztlich die Höhe der zu zahlenden Beiträge zur privaten Krankenversicherung für den Versicherungsnehmer.

 

Was beinhaltet die Gesundheitsprüfung der PKV?

Ehe ein Antragsteller in eine private Krankenversicherung wechseln und dort aufgenommen werden kann, wird der jeweilige Versicherungsanbieter den Gesundheitszustand des Antragstellers im Rahmen einer Gesundheitsprüfung untersuchen. Die Aussagen, welche vom zukünftigen Versicherungsnehmer gemacht werden, bilden schließlich die Grundlage für eine positive oder negative Entscheidung des Versicherungsanbieters. Auch wird hierdurch festgelegt, ob Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse für den Versicherungsnehmer notwendig sind.

In jedem Fall müssen die Gesundheitsfragen der privaten Krankenkasse ehrlich und vollständig beantwortet werden. Wenn der Versicherungsanbieter nachträglich herausfinden kann, dass falsche Angaben durch den Antragsteller geleistet worden sind, kann dieser vom Versicherungsvertrag zurücktreten oder Zahlungen im Krankheitsfall verweigern. Neugeborene Kinder benötigen für die PKV keine Gesundheitsprüfung.

 

Im Rahmen der Gesundheitsprüfung wird die Krankheitsgeschichte des Antragstellers genauer unter die Lupe genommen. Im Bereich stationäre Versorgung bedeutet dies, dass Zeiträume von bis zu zehn Jahren untersucht werden, während sich der Zeitraum für ambulante Behandlungen auf die letzten drei bis fünf Jahre beschränkt. Darüber hinaus beinhaltet die Gesundheitsprüfung auch Fragen rund um Allergien, psychotherapeutische Behandlungen, Operationen und den Zustand der Zähne des Antragstellers.

Wenn im Rahmen der Gesundheitsprüfung die Versicherungsrichtlinien des Versicherungsanbieters erfüllt werden, steht einem positiven Abschluss eines Versicherungsvertrags nichts mehr im Wege.

 

Was bedeuten Risikozuschläge?

Wenn verschiedene Vorerkrankungen beim Versicherungsnehmer vorliegen, bedeutet dies für die private Krankenversicherung die Gefahr, dass durch den Versicherungsnehmer in naher oder ferner Zukunft vergleichsweise hohe Kosten abgedeckt werden müssen als dies bei einem vergleichsweise gesunden Versicherungsnehmer der Fall wäre. Aus diesem Grund erheben Versicherungsgesellschaften in diesem Fall Risikozuschläge. Wenn der Versicherungsnehmer über einen Zeitraum von drei Jahren nach Abschluss des Versicherungsvertrags durch einen Arzt bestätigen kann, dass keine Gefahr mehr besteht, dass die relevante Krankheit in naher Zukunft erneut auftreten wird oder dass die ehemalige Erkrankung vollständig auskuriert werden konnte, kann bei der Versicherungsgesellschaft ein Antrag auf Streichung des Risikozuschlags für die Zukunft gestellt werden. Eine rückwirkende Erstattung des Risikozuschlags ist hingegen für den Versicherungsnehmer nicht möglich.

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